Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Content Wave | Webdesign, SEO & Digitales-Marketing
Inhaber: Aaron Selvi
Schloßstraße 8, 63688 Gedern
www.content-wave.de
Stand: 14.10.2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Content Wave, Inhaber Aaron Selvi (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Auftraggebern über die Erbringung von Webdesign-, Entwicklungs-, SEO-, GEO-, Online-Marketing-, Wartungs- und sonstigen digitalen Dienstleistungen.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler und Organisationen, die nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handeln. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
Individuelle Vereinbarungen und Leistungsbeschreibungen im jeweiligen Angebot haben Vorrang vor diesen AGB.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Einbeziehung ausdrücklich zugestimmt wurde.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
Der Umfang der vereinbarten Leistungen, die Vergütung und gegebenenfalls die Projektlaufzeit ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
Ein Vertrag kommt durch Annahme eines verbindlichen Angebots zustande. Die Annahme kann insbesondere per E-Mail, WhatsApp, durch Unterzeichnung oder auf einem anderen vereinbarten Kommunikationsweg erfolgen.
Als ausdrücklich unverbindlich gekennzeichnete Angebote bedürfen einer anschließenden Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer.
Der Projektbeginn setzt grundsätzlich den Eingang der vereinbarten Anzahlung und die Bereitstellung der für den Projektstart erforderlichen Informationen voraus, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Alle vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt und im Angebot nichts anderes angegeben ist.
Sofern keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen wurde, gilt für abgeschlossene Projektarbeiten folgende Zahlungsstaffel:
50 % der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung.
50 % nach Fertigstellung und, soweit eine Abnahme geschuldet ist, nach erfolgter oder gesetzlich fingierter Abnahme.
Die Schlussrechnung ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung und Eintritt der vereinbarten Zahlungsvoraussetzungen ohne Abzug zu bezahlen.
Abweichende Zahlungspläne, Ratenzahlungen oder projektbezogene Teilabrechnungen können im individuellen Angebot vereinbart werden.
Laufende Leistungen wie SEO, GEO, Wartung oder Betreuung werden entsprechend dem vereinbarten Abrechnungszeitraum berechnet.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und sonstigen gesetzlichen Ansprüche. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, kann eine Verzugspauschale von 40 Euro geltend gemacht werden.
Bei erheblichen Zahlungsrückständen kann der Auftragnehmer nach vorheriger Ankündigung und unter Berücksichtigung berechtigter Interessen des Auftraggebers weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen aussetzen.
§ 4 Leistungsumfang und Änderungswünsche
Geschuldet sind ausschließlich die im Angebot vereinbarten Leistungen.
Kleinere gestalterische oder inhaltliche Anpassungen können während der Projektbearbeitung nach gemeinsamer Abstimmung ohne zusätzliche Vergütung berücksichtigt werden, sofern sie den vereinbarten Leistungsumfang nicht wesentlich erweitern.
Zusätzliche Unterseiten, neue Funktionen, umfangreiche Überarbeitungen, nachträgliche Konzeptänderungen oder sonstige Erweiterungen gelten grundsätzlich als Zusatzleistungen.
Zusatzleistungen werden erst nach Abstimmung über Umfang und gegebenenfalls entstehende Mehrkosten ausgeführt.
Die Beseitigung von Mängeln, für die der Auftragnehmer rechtlich einzustehen hat, bleibt hiervon unberührt und wird nicht als kostenpflichtiger Änderungswunsch behandelt.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die für die Durchführung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugangsdaten und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
Der Auftraggeber benennt nach Möglichkeit eine zuständige Ansprechperson, die erforderliche Entscheidungen treffen und Freigaben erteilen kann.
Vereinbarte Projekttermine setzen eine rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers voraus. Verzögert sich das Projekt aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, verschieben sich betroffene Termine angemessen.
Kommt der Auftraggeber erforderlichen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann der Auftragnehmer die betroffenen Arbeiten nach entsprechender Aufforderung vorübergehend aussetzen.
Bei länger andauernder fehlender Mitwirkung kann der Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachholung setzen und auf die gesetzlichen Folgen eines weiteren Ausbleibens hinweisen.
Gesetzliche Ansprüche auf Entschädigung, Vergütung bereits erbrachter Leistungen oder Kündigung bleiben unberührt. Eine automatische Verpflichtung zur Zahlung des gesamten restlichen Projektpreises entsteht allein durch eine Projektverzögerung nicht.
§ 6 Fertigstellung, Abnahme und Mängel
Bei abnahmepflichtigen Werkleistungen informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber über die Fertigstellung und fordert ihn zur Prüfung und Abnahme auf.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die fertiggestellte Leistung innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und bei vertragsgemäßer Leistung abzunehmen.
Die Abnahme kann ausdrücklich erklärt werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen einer Abnahmefiktion gemäß § 640 Abs. 2 BGB bleiben unberührt.
Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
Berechtigte Mängel werden im Rahmen der gesetzlichen Mängelrechte behoben.
Eine zusätzliche Funktionsgarantie oder eine Wartungsverpflichtung nach Projektabschluss besteht nur, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurde.
Für Fehler, die nach Übergabe ausschließlich durch eigenständige Eingriffe des Auftraggebers, unbefugte Änderungen Dritter oder andere nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Ursachen entstehen, haftet der Auftragnehmer nicht. Gesetzliche Ansprüche wegen eigener Pflichtverletzungen bleiben unberührt.
§ 7 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den individuell für ihn erstellten und entsprechend vereinbarten Arbeitsergebnissen.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die fertiggestellte Website im Rahmen seines Unternehmens oder seiner Organisation zu betreiben, zu bearbeiten und durch Dritte betreuen zu lassen.
Vorbestehende Werkzeuge, wiederverwendbare Entwicklungen, eigene Plugins, Templates, Frameworks und sonstige allgemeine Entwicklungsbausteine des Auftragnehmers bleiben hiervon grundsätzlich ausgenommen. Eine Übertragung ausschließlicher Rechte an diesen Bestandteilen erfolgt nicht.
Soweit solche Komponenten für den vereinbarten Betrieb der Website erforderlich sind, erhält der Auftraggeber die hierfür notwendigen Nutzungsrechte nach Maßgabe der jeweiligen Lizenzvereinbarung.
Ein Anspruch auf gesonderte Herausgabe interner Projektdateien, Entwicklungswerkzeuge oder nicht vereinbarter Ausgangsdateien besteht nicht, soweit diese nicht bereits Bestandteil der vereinbarten Lieferung sind oder gesetzliche beziehungsweise lizenzrechtliche Ansprüche entgegenstehen.
Rechte und Pflichten aus Open-Source-Lizenzen, insbesondere der GNU General Public License, sowie aus Drittanbieter-Lizenzen bleiben uneingeschränkt bestehen.
Vor vollständiger Bezahlung eingeräumte Nutzungsmöglichkeiten gelten nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang.
§ 8 Websiteübergabe und Eigenverwaltung
Nach Fertigstellung beziehungsweise vereinbarter Abnahme und Erfüllung der vereinbarten Zahlungspflichten erhält der Auftraggeber die zur eigenständigen Nutzung und Verwaltung erforderlichen Zugänge, sofern deren Bereitstellung zum Leistungsumfang gehört.
Eine darüber hinausgehende laufende Betreuung, technische Unterstützung oder Weiterentwicklung ist nicht Bestandteil des abgeschlossenen Projekts, sofern sie nicht zusätzlich vereinbart wurde.
Der Auftraggeber kann die Website selbst bearbeiten oder durch Dritte bearbeiten lassen. Für dadurch verursachte Fehler übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung, soweit diese nicht von ihm selbst zu vertreten sind.
Werden nachträgliche Änderungen, Reparaturen oder Erweiterungen gewünscht, können diese gesondert beauftragt werden.
§ 9 Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Generative Engine Optimization (GEO)
SEO- und GEO-Leistungen dienen der Verbesserung der technischen, inhaltlichen und strukturellen Voraussetzungen für die Sichtbarkeit in Suchmaschinen und KI-gestützten Such- und Antwortsystemen.
Art und Umfang der geschuldeten Optimierungsmaßnahmen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
Suchmaschinen, KI-Plattformen und sonstige externe Anbieter unterliegen nicht der Kontrolle des Auftragnehmers.
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind bestimmte Rankings, Erwähnungen in KI-Antworten, Besucherzahlen, Anfragen oder wirtschaftliche Ergebnisse nicht geschuldet.
Änderungen von Algorithmen, Suchergebnisdarstellungen und Plattformrichtlinien können Auswirkungen auf die Sichtbarkeit haben.
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Optimierungsleistungen fachgerecht und sorgfältig. Vereinbarte konkrete Arbeitsergebnisse und gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
§ 10 Suchmaschinenwerbung (SEA) und Werbekampagnen
Bei der Betreuung von Werbekampagnen ergeben sich Leistungsumfang, Einrichtung, Optimierungsmaßnahmen und Vergütung aus dem jeweiligen Angebot.
Werbebudgets und Anzeigenkosten sind grundsätzlich vom Auftraggeber zusätzlich zu tragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Die Verfügbarkeit von Werbekonten, Anzeigenfreigaben und Ausspielungsmöglichkeiten richtet sich nach den Bedingungen der jeweiligen Werbeplattform.
Bestimmte Klickzahlen, Conversion-Raten, Umsätze oder sonstige wirtschaftliche Erfolge werden nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Informationen zu Produkten, Dienstleistungen und Werbeaussagen zur Verfügung und ist für deren Richtigkeit verantwortlich.
Der Auftragnehmer ist für die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Kampagnenleistungen verantwortlich. Eine Haftung für nicht von ihm zu vertretende Plattformentscheidungen besteht nicht.
§ 11 Wartung, Updates und technische Betreuung
Laufende Wartungs- und Betreuungsleistungen werden ausschließlich im vereinbarten Umfang erbracht.
Welche Leistungen enthalten sind, beispielsweise WordPress-Updates, Plugin-Updates, Backups, Sicherheitsüberprüfungen, Fehlerbehebungen oder inhaltliche Änderungen, ergibt sich aus dem jeweiligen Wartungspaket beziehungsweise Angebot.
Vertragslaufzeiten, Abrechnungszeiträume und Kündigungsfristen richten sich nach der individuell getroffenen Vereinbarung.
Nicht ausdrücklich enthaltene Leistungen, insbesondere umfangreiche Reparaturen, Wiederherstellungen, Weiterentwicklungen oder neue Funktionen, können gesondert berechnet werden. Bestehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Ohne vereinbarte laufende Wartung liegt die Verantwortung für die regelmäßige Pflege, Aktualisierung und Sicherung der Website grundsätzlich beim Auftraggeber.
Trotz fachgerechter Wartung können Sicherheitslücken, Ausfälle oder Angriffe Dritter nicht vollständig ausgeschlossen werden. Eine absolute Verfügbarkeit oder Sicherheit wird nicht garantiert, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Bei Vertragsende werden die vereinbarten Leistungen eingestellt. Weitergehende Unterstützungsleistungen, einschließlich einer gegebenenfalls erforderlichen technischen Übergabe, richten sich nach dem Vertrag und den gesetzlichen Verpflichtungen.
§ 12 Drittanbieter, Hosting und Lizenzen
Kosten für Domains, Hosting, Premium-Plugins, externe Software, Werbebudgets und sonstige Drittanbieterleistungen trägt grundsätzlich der Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Werden Drittanbieterleistungen vom Auftragnehmer im Namen oder Auftrag des Auftraggebers eingerichtet oder vermittelt, gelten zusätzlich die jeweiligen Bedingungen der Drittanbieter.
Der Auftraggeber ist grundsätzlich für die Verlängerung und Bezahlung eigener Drittanbieter-Verträge und Lizenzen verantwortlich.
Für die Verfügbarkeit und Leistungserbringung unabhängiger Drittanbieter haftet der Auftragnehmer nur nach Maßgabe seiner eigenen gesetzlichen und vertraglichen Verantwortung.
Der Einsatz bestimmter Software oder externer Dienste kann technische und lizenzrechtliche Voraussetzungen mit sich bringen, über die der Auftragnehmer den Auftraggeber informiert, soweit dies für die vereinbarte Leistung erforderlich ist.
§ 13 Rechtliche Inhalte und Datenschutz
Der Auftragnehmer kann im Rahmen der vereinbarten Leistungen bei der technischen Einbindung von Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Consent-Systemen und vergleichbaren Funktionen unterstützen.
Eine individuelle Rechtsberatung oder anwaltliche Prüfung ist nicht Bestandteil der Leistungen.
Der Auftraggeber ist grundsätzlich für die Bereitstellung und rechtliche Prüfung seiner rechtlichen Pflichtinformationen, geschäftlichen Aussagen und sonstigen Inhalte verantwortlich, soweit deren Erstellung oder Prüfung nicht ausdrücklich Gegenstand einer gesonderten Vereinbarung mit einem hierzu befugten Anbieter ist.
Der Auftragnehmer bleibt für die vertragsgemäße technische Umsetzung seiner eigenen Leistungen verantwortlich.
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, schließen die Parteien vor Aufnahme dieser Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
Beide Parteien beachten die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Verpflichtungen.
§ 14 Inhalte und Rechte Dritter
Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Verwendung der von ihm bereitgestellten Texte, Bilder, Logos, Marken und sonstigen Inhalte berechtigt ist.
Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über bekannte rechtliche Beschränkungen der bereitgestellten Materialien.
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer vom Auftraggeber zu vertretenden Rechtsverletzung durch bereitgestellte Inhalte beruhen. Eine eigene Verantwortlichkeit des Auftragnehmers bleibt unberührt.
§ 15 Vertragslaufzeit und Beendigung
Einmalige Projektverträge enden nach vollständiger Erbringung der geschuldeten Leistungen und Erfüllung der gegenseitigen Vertragspflichten.
Laufende Dienstleistungs- und Wartungsverträge gelten für die jeweils vereinbarte Vertragslaufzeit. Eine automatische Verlängerung erfolgt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
Kündigungsfristen richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung und den gesetzlichen Bestimmungen.
Kündigungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bei vorzeitiger Beendigung eines Werkvertrags gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere zu den Vergütungsansprüchen bei Kündigung. Ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb werden berücksichtigt, soweit gesetzlich vorgesehen.
§ 16 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
Ein Anspruch wegen Schäden, die ausschließlich durch Umstände außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers entstehen, besteht nicht.
§ 17 Vertraulichkeit und Referenzen
Beide Vertragsparteien behandeln vertrauliche geschäftliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich für die vereinbarten Zwecke, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
Der Auftragnehmer darf abgeschlossene Projekte als Referenz verwenden, soweit der Auftraggeber der konkreten Nutzung zugestimmt hat oder eine entsprechende Nutzung anderweitig wirksam vereinbart wurde.
Die Veröffentlichung vertraulicher Projektdaten oder nicht freigegebener Informationen erfolgt nicht ohne entsprechende Berechtigung.
§ 18 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit gesetzlich zulässig, ist für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der gesetzlich zuständige Gerichtsstand am Sitz des Auftragnehmers vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle unwirksamer Regelungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
Änderungen dieser AGB werden für bereits bestehende Verträge nur wirksam, soweit die Parteien dies rechtswirksam vereinbaren.