Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von Content Wave (www.content-wave.de) – Stand 20.05.25
1. Geltungsbereich und Definitionen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Agentur Content Wave (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Dies umfasst Dienstleistungen in den Bereichen WordPress Webdesign, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Suchmaschinenwerbung (SEA) sowie Wartungs- und Update-Services.
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, sofern in der jeweiligen Klausel keine Differenzierung erfolgt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Vertragsschluss und Projektstart
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot annimmt. Die Annahme kann insbesondere schriftlich, per E-Mail, per Nachricht, durch Unterzeichnung, durch ausdrückliche Beauftragung oder durch Zahlung der vereinbarten Anzahlung erfolgen.
Der Projektbeginn setzt grundsätzlich den Eingang der vereinbarten Anzahlung voraus, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der dazugehörigen Leistungsbeschreibung.
Nachträgliche Änderungswünsche, Erweiterungen oder zusätzliche Leistungen, die nicht vom ursprünglichen Leistungsumfang umfasst sind, können gesondert berechnet werden. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber nach Möglichkeit vorab auf entstehende Mehrkosten hin.
3. Vergütung, Anzahlung und Zahlungsbedingungen
Sofern im Angebot nicht explizit eine andere Regelung getroffen wurde, gilt für Projektarbeiten folgende Zahlungsstaffel:
Erste Rate: 50 % der voraussichtlichen Gesamtsumme sind als Anzahlung bei Auftragserteilung fällig.
Zweite Rate: Die restlichen 50 % sind nach Abschluss der Arbeiten bzw. unmittelbar vor der Übergabe der Zugangsdaten oder dem Livegang der Website fällig.
Der Auftragnehmer bietet die Zahlung per Überweisung, STRIPE sowie die Ratenzahlung über den Dienstleister Klarna an. Bei Auswahl von Klarna gelten zusätzlich die Bedingungen der Klarna Bank AB.
Widerruf, Projektabbruch und Vergütung bereits erbrachter Leistungen
Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist und der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen wird, steht ihm grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit kein gesetzlicher Ausschluss oder kein gesetzliches Erlöschen des Widerrufsrechts vorliegt.
Bei Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Vorgaben erlöschen, wenn der Auftragnehmer die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
Beginnt der Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers bereits vor Ablauf einer etwaigen Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung, kann der Auftraggeber im Falle eines wirksamen Widerrufs zum Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen verpflichtet sein, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Bricht der Auftraggeber ein Projekt nach Vertragsschluss ab oder wirkt er an der weiteren Durchführung nicht mit, bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers für bereits erbrachte Leistungen, reservierte Kapazitäten und entstandene Aufwendungen im gesetzlich zulässigen Umfang bestehen. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
5. Mitwirkungspflichten und Projektverzögerung
Der Erfolg des Projekts hängt maßgeblich von der Zuarbeit des Auftraggebers ab. Dieser verpflichtet sich, alle benötigten Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten) innerhalb von 14 Tagen nach Projektstart zur Verfügung zu stellen.
Sollte der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommen und das Projekt dadurch zum Stillstand kommen, gelten folgende Regelungen zur Absicherung der Kapazitätsplanung des Auftragnehmers:
Teilzahlung nach 1 Monat: Wenn das Projekt aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, einen Monat nach dem letzten aktiven Arbeitsschritt nicht finalisiert werden kann, wird eine Teilzahlung in Höhe der bis dahin erbrachten Leistungen, mindestens jedoch weitere 25 % der Gesamtsumme, fällig.
Schlussrechnung nach 3 Monaten: Sollte die Finalisierung durch den Auftraggeber länger als drei Monate verzögert werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, die vollständige Restsumme (100 % des Projektpreises) in Rechnung zu stellen. Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Fertigstellung nach Erhalt der fehlenden Daten bleibt davon unberührt, sofern die Kapazitäten dies zum späteren Zeitpunkt zulassen.
Zahlungsverzug und Mahnwesen
Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig.
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, kann zusätzlich eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 Euro gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend gemacht werden.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, laufende Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen vorübergehend auszusetzen, sofern dies dem Auftraggeber zuvor angekündigt wurde und keine überwiegenden berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
7. Abnahme und Haftung nach Übergabe
Die Abnahme erfolgt durch eine ausdrückliche Erklärung des Auftraggebers oder durch die Abnahme-Fiktion (Inbetriebnahme der Website durch den Kunden).
Übergabe: Mit der Übergabe der Admin-Zugangsdaten oder dem Livegang der Website gilt das Projekt als erfolgreich abgeschlossen.
Haftungsausschluss: Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler oder Funktionsstörungen, die nach der Übergabe durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte (z. B. Installation neuer Plugins, Änderung des Codes, Hosting-Wechsel) verursacht werden.
Gewährleistung: Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe schriftlich gerügt werden. Danach gilt die Leistung als mängelfrei abgenommen.
8. Wartung, Updates und technische Sicherheit
WordPress-Systeme benötigen regelmäßige technische Pflege.
Wartungsvertrag: Sofern kein aktiver Wartungsvertrag mit dem Auftragnehmer besteht, ist der Auftraggeber selbst für die Durchführung von Updates (Core, Plugins, Themes) und die Datensicherung (Backup) verantwortlich.
Sicherheitsrisiken: Ohne regelmäßige Wartung können Sicherheitslücken entstehen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden durch Hacking-Angriffe, Malware oder Kompatibilitätsprobleme, die auf unterlassene Updates zurückzuführen sind.
Garantie: Eine absolute Sicherheit vor Cyber-Angriffen kann technisch nicht garantiert werden. Der Auftragnehmer schuldet im Rahmen der Wartung ein sorgfältiges Bemühen nach dem aktuellen Stand der Technik.
9. Rechtliche Texte und DSGVO
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Implementierung von Rechtstexten (Impressum, Datenschutzerklärung) und Cookie-Bannern.
Hierbei gilt:
Der Auftragnehmer handelt nach bestem Wissen und wird regelmäßig im Bereich Web-Recht geschult.
Der Auftragnehmer ist kein Jurist. Die bereitgestellten Vorlagen oder technischen Umsetzungen stellen keine Rechtsberatung dar.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Abmahnungen oder rechtliche Konsequenzen, die aus der Nutzung der Website oder der bereitgestellten Texte resultieren.
10. Haftung des Auftraggebers für Inhalte
Der Auftraggeber garantiert, dass er an allen dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Inhalten (Texte, Fotos, Grafiken, Markenzeichen) die erforderlichen Nutzungsrechte besitzt. Er stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Verletzung von Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrechten geltend gemacht werden.
11. Drittanbieter und Lizenzen
Sollten für die Umsetzung des Projekts kostenpflichtige Drittanbieter-Lizenzen (z. B. Premium-Plugins, Themes, Stockfotos) erforderlich sein, werden diese, sofern nicht anders vereinbart, direkt vom Auftraggeber erworben oder diesem zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Verlängerung dieser Lizenzen verantwortlich, um die Funktionalität der Website zu gewährleisten.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.